Für die Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach § 130 StrlSchV durch die Ärztliche Stelle Niedersachsen/Bremen werden Gebühren erhoben.
Die Gesetzesvorlagen für die Gebührenerhebung in Niedersachsen und Bremen finden Sie hier:
Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung vom 16. Dezember 2025
Aufgrund des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 und des § 13 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2, des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172)…
Gebührenordnung der Ärztekammer Bremen
Gebührenordnung der Ärztekammer Bremen vom 26. Juni 2023, gültig ab 8. August 2023, beschlossen von der Delegiertenversammlung am 26. Juni 2023, BremABl. 2023, S. 922 ff.
