Für die Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach § 130 StrlSchV durch die Ärztliche Stelle Niedersachsen/Bremen werden Gebühren erhoben. 

Die Gesetzesvorlagen für die Gebührenerhebung in Niedersachsen und Bremen finden Sie hier:

Allgemeine Gebührenordnung

Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO -), vom 5.6.1997 (Nds. GVBl. S.171, 1998 S.501 – VORIS 20220 01 44 00 000), zul. geändert durch Verordnung v. 12.2.2025 (Nds.GVBl. 2025 Nr. 9)

Gebührenordnung der Ärztekammer Bremen

Gebührenordnung der Ärztekammer Bremen vom 26. Juni 2023, gültig ab 8. August 2023, beschlossen von der Delegiertenversammlung am 26. Juni 2023, BremABl. 2023, S. 922 ff.

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