§218 Schwangerschaftskonfliktberatung
Alle Ärztinnen und Ärzte, die die Beratung im Schwangerschaftskonfliktfall durchführen wollen, bedürfen gemäß §§ 8 und 9 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – SchKG – einer Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Gemäß den Richtlinien des Landes Niedersachsen über die Anerkennung und Förderung von Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nach dem SchKG sind Ärztinnen und Ärzte, die als Beratungsstelle gem. § 9 SchKG i. V. m. § 8 SchKG anerkannt sind, verpflichtet ihre Kenntnisse mindestens alle 3 Jahre den jeweiligen Entwicklungen anzupassen und ihre Teilnahme an entsprechenden Informations- und Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen.
Dieser Kurs ist auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beratungsstellen zugelassen.
Termin: Mittwoch, 11. Dezember 2024, 15 Uhr bis 20.30 Uhr
Veranstaltungsort: Ärztekammer Niedersachsen, Berliner Allee 20, 30175 Hannover
Kursgebühr: 150 Euro
Eine Zertifizierung mit 6 Fortbildungspunkten ist erfolgt.
Ein Formular zur Anmeldung finden Sie hier.
Ansprechperson für die Anmeldung und Kursorganisation:
Ärztekammer Niedersachsen
Zentrales Veranstaltungsmanagement (ZVM)
Julius Geisel
Telefon: 0511-3802 2209
E-Mail: zvm(at)aekn.de
Fachliche Ansprechperson:
Ärztekammer Niedersachsen
Fortbildung
Iris Baumgarten
Telefon: 0511-3802 1403
E-Mail: fortbildung(at)aekn.de