Transplantationsbeauftragte gemäß § 9b Abs. 1 u. 4 TPG
Transplantationsbeauftragten kommt eine zentrale Rolle in der Durchführung einer postmortalen Organspende zu. Aus diesem Grund formuliert das Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes in Niedersachsen, dass die „erforderliche Schulung auf die Tätigkeit als Transplantationsbeauftragte oder Transplantationsbeauftragter vorbereiten muss. Die Inhalte der Schulung [...] sollen sich an den curricularen Vorgaben der Bundesärztekammer (BÄK) für Transplantationsbeauftragte orientieren“.
In einer Kombination klassischer Vorträge mit einem asynchronem E-Learning im Umfang von 8 Unterrichtseinheiten (UE) wird das Wissen um die Organspende dargestellt und vertieft. Ergänzt wird die Schulung gemäß des Kursbuches nach BÄK-Curriculum um die Teilnahme an einer postmortalen Organspende.
Die Kurse nach dem aktuellen Curriculum der Bundesärztekammer umfassen insgesamt 40 UE bzw. 6 UE für den Refresherkurs (1 UE entspricht 45 Minuten).
Gemäß § 5 Abs. 2 des Nds. Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz müssen Transplantationsbeauftragte nach erfolgreicher Beendigung der Erstschulung spätestens alle vier Jahre an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen, die der Auffrischung des erworbenen Wissens dienen soll.
Nach erfolgreicher Absolvierung des Kurses (40 Stunden) und zusätzlichem Nachweis über die Begleitung einer Entnahmeoperation, kann die Teilnehmerin oder der Teilnehmer bei der zuständigen Landesärztekammer einen Antrag stellen und erhält daraufhin gemäß Curriculum ein Zertifikat.
Kurs Transplantationsbeauftragte gemäß § 9b Abs. 1 u. 4 TPG
(40 Std., davon 8 Std. als E-Learning)
Termin: 12. – 15. Januar 2027 – jeweils ganztags (genaue Uhrzeiten pro Tag folgen)
Veranstaltungsort: Ärztekammer Niedersachsen, Berliner Allee 20, 30175 Hannover
Kursgebühr: 490,00 Euro (ermäßigt 430,00 Euro)
Eine Zertifizierung mit 40 Fortbildungspunkten ist erfolgt.
Eine verbindliche Anmeldung ist erforderlich. Bitte melden Sie sich über den Link-Button an:
Anmeldeschluss: 15. Dezember 2026
Kontakt:
Referat Fortbildung und Qualitätsentwicklung
Anne Hellmuth, Tel: 0511 3802 2204, E-Mail: fortbildung(at)aekn.de
Refresher Transplantationsbeauftragte gemäß § 9b Abs. 1 u. 4 TPG
(6 UE)
Termin: 13. November 2026, 10 – 17 Uhr
Veranstaltungsort: Ärztekammer Niedersachsen, Berliner Allee 20, 30175 Hannover
Kursgebühr: 290,00 Euro (ermäßigt 250,00 Euro)
Eine Zertifizierung mit 6 Fortbildungspunkten ist erfolgt.
Eine verbindliche Anmeldung ist erforderlich. Bitte melden Sie sich über den Link-Button an:
Online-Anmeldung
Anmeldeschluss: 10. November 2026
Kontakt:
Referat Fortbildung und Qualitätsentwicklung
Anne Hellmuth, Tel: 0511 3802 2204, E-Mail: fortbildung(at)aekn.de
