Verkehrsmedizinische Begutachtung

Der Kurs nach dem aktuellen Curriculum der Bundesärztekammer umfasst insgesamt 24 Unterrichtseinheiten (UE), wovon zwei UE als E-Learning abgebildet werden.

Nächster Kurs:
E-Learning-Einheit: 14. August – 4. September 2026 (2 UE)
Präsenzveranstaltungen: Samstag, 5. September 2026 von 8:30 bis 18:30 Uhr (Teil 1) und Samstag 19. September 2026 von 8:30 bis 17:45 Uhr (Teil 2) 
Veranstaltungsort: Ärztekammer Niedersachsen, Berliner Allee 20, 30175 Hannover
Kursgebühr:  320,00 Euro

Das Curriculum „Verkehrsmedizinische Begutachtung“ der Bundesärztekammer wendet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die Interesse haben, ihre Kenntnisse in der Verkehrsmedizin zu erweitern. Ziel ist es, allen Ärztinnen und Ärzten grundlegendes Wissen in der Verkehrsmedizin für die Patientenaufklärung und -beratung und darüber hinaus Fachärzten umfassende Kompetenzen für die Erstellung von verkehrsmedizinischen Gutachten zu vermitteln. Fachärzte können mit diesem Curriculum eine verkehrsmedizinische Qualifikation nach § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erlangen. 

Weiterhin stellt die ÄKN nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat über die erworbene Qualifikation „BÄK-Curriculum Verkehrsmedizinische Begutachtung“ aus. 

Eine Zertifizierung mit 24 Fortbildungspunkten ist zusätzlich erfolgt. 

Eine verbindliche Anmeldung ist zwingend erforderlich. Bitte melden Sie sich online über den Link-Button an.

Anmeldung


Kontakt für Rückfragen:
Referat Fortbildung und Qualitätsentwicklung, Katharina Ackermann, 0511 3802 2204, E-Mail: fortbildung(at)aekn.de


Verkehrsmedizinische Begutachtung: Was ändert sich hinsichtlich der Qualifikation?

Zusatz-Weiterbildung / Curriculare Fortbildung

Die „Verkehrsmedizinische Begutachtung“ wird seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr als Zusatz-Weiterbildung in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) geführt. 

Die ÄKN hat jedoch inzwischen das BÄK-Curriculum „Verkehrsmedizinische Begutachtung - Verkehrsmedizinische Qualifikation gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV)“ für Niedersachsen eingeführt. Es handelt sich um ein ankündigungsfähiges Fortbildungscurriculum nach Vorgabe der Bundesärztekammer (BÄK).

Mit der Streichung aus der Weiterbildungsordnung und Aufnahme als curriculare Fortbildung ergeben sich für die ärztlichen Teilnehmer keine essentiellen Änderungen hinsichtlich der „Wertigkeit“ der Qualifikation. 

Diese Qualifikation ist bundesweit als curriculare Fortbildung etabliert, keine Ärztekammer regelt sie in der Weiterbildungsordnung.

Fachärzte, die eine verkehrsmedizinische Qualifikation nach § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 FeV erwerben möchten, müssen die Module I bis IV (24 UE) absolvieren. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgter Kursteilnahme ein Zertifikat gemäß BÄK-Curriculum „Verkehrsmedizinische Begutachtung“.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den seitens der ÄKN eingeführten BÄK-Curricula (inkl. Verkehrsmedizinische Begutachtung). 

BÄK-Curricula 

Kontakt für Rückfragen zum BÄK-Curriculum: 
Eva Govani, 0511-3802 1405, eva.govani(at)aekn.de
Katharina Ackermann, 0511-3802 1402, katharina.ackermann(at)aekn.de
 

Hinweis: Für Ärzte, die den Kurs „Verkehrsmedizinische Begutachtung“ vor dem 01.01.2026 absolviert haben, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlangung der Zusatz-Weiterbildung stellen. Hier besteht eine Übergangsfrist von 3 Jahren (bis zum 31.12.2028). 

Konakt für Rückfragen zur Zusatz-Weiterbildung:
Stefanie Kirchner, 0511-3802 1106, stefanie.kirchner(at)aekn.de

 


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