Hinweis

  • Durch die Verbreitung des Coronavirus erreichen die Ärztekammer vermehrt Anfragen nach vorläufigen Arztausweisen. Die Ärztekammer stellt jedem Mitglied der Kammer auf Antrag einen Arztausweis aus.
  • Bitte haben Sie in der aktuellen Situation Verständnis dafür, dass die Anträge nach Eingang bearbeitet werden und aktuell eine Bearbeitungszeit von circa 6 Wochen besteht.
  • Wir empfehlen jedem Mitglied eine amtlich beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde mit sich zu führen. So ist die Ausweisung als Ärztin oder Arzt jederzeit auch ohne Arztausweis möglich.
  • Zusätzlich können Sie bei der für Sie zuständigen Bezirksstelle eine vorläufige Bescheinigung der Mitgliedschaft erhalten.

Wie bekomme ich einen Arztausweis?

Mitglieder der Ärztekammer Niedersachsen erhalten auf Antrag einen Arztausweis. Der Arztausweis im Format einer Scheckkarte ist ein Sichtausweis und nur in Verbindung mit einem Personalausweis oder Reisepass gültig. Er unterscheidet sich in seiner Verwendung nicht von dem früheren Papierausweis. Dieser Sichtausweis dient dem Kammermitglied, sich als Ärztin oder Arzt auszuweisen.

Für die Antragstellung sind erforderlich:

  • ein aktuelles Passbild, das dem derzeitigen Erscheinungsbild der/des Antragsstellenden entspricht und auf der Rückseite mit deren/dessen Namen und Rufnamen in Druckbuchstaben versehen ist
  • falls vorhanden, die Rückgabe des nicht mehr aktuellen oder ungültigen Arztausweises
  • der vollständig ausgefüllte Antrag im Mitgliederportal

Jetzt den Antrag stellen

Gültigkeitsdauer, Diebstahl und Verlust

Die Gültigkeitsdauer beträgt fünf Jahre. Bei einer befristeten Berufserlaubnis ist die Gültigkeit vom Datum der Befristung abhängig. Nach Ablauf der Gültigkeit ist ein neuer Ausweis von der Inhaberin oder dem Inhaber zu beantragen. Somit wird auch die Aktualität des Passbildes gewährleistet.

Ein Diebstahl oder Verlust des Arztausweises ist unverzüglich gegenüber der Ärztekammer Niedersachsen, im Referat Meldewesen, schriftlich anzuzeigen (E-Mail: meldewesen(at)aekn.de).

Da der Arztausweis in Händen von Unbefugten missbräuchlich verwendet werden kann, ist er ebenso sicher zu verwahren, wie andere persönliche Dokumente auch.

Kosten und Bearbeitungsdauer

Bei der Ausstellung des Arztausweises handelt es sich um eine kostenfreie Serviceleistung für Mitglieder der Ärztekammer Niedersachsen.

Die Bearbeitungszeit nach Eingang des Antrags beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Der erstellte Arztausweis wird an die Privatadresse des Mitglieds versandt.

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