Für das Implantateregister benötigen Privatärztinnen und -ärzte eine SMC-B-Karte

Foto: D-Trust GmbH

Vom 1. Januar 2024 an müssen mit Beginn des Regelbetriebs des Implantateregisters Deutschland (IRD) alle Gesundheitseinrichtungen implantatsbezogene Maßnahmen mit Brustimplantaten an das Register melden. Dabei muss die Übermittlung der Meldungen an das Register über die Telematikinfrastruktur (TI) erfolgen, um einen sicheren Datentransfer zu gewährleisten. Privatärzte können dafür über die SMC-B-Karte (Securitay Module Card Typ B) – den sogenannten Praxis- oder Institutionsausweis – einen TI-Zugang erhalten. Diese Ausweise erhalten privatärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte ohne Kassenzulassung ausschließlich von der gematik. Die Ärztekammer Niedersachsen bestätigt im Rahmen des Antragsprozesses künftig gegenüber der gematik, dass die Voraussetzungen für den Erhalt der SMC-B-Karte vorliegen. Zu den Voraussetzungen für den Erhalt des Praxisausweises gehört, dass die oder der Antragstellende im Besitz eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) ist und außerdem eine Berufshaftpflichtversicherung in einem angemessenen Umfang abgeschlossen hat.


So beantragen Sie einen Praxisausweis - Anleitung für privatärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte

1.Stellen Sie als Privatärztin beziehungsweise Privatarzt einen Antrag über das Antragsportal der Bundesdruckerei (D-Trust).
2. Fordern Sie bei der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) eine Mitgliedsbescheinigung inklusive Bestätigung der privatärztlichen Praxistätigkeit auf Basis einer Selbstauskunft an. Dazu nutzen Sie gerne unser digitales  Formular.
3.Die Ärztekammer Niedersachsen bescheinigt Ihnen die Mitgliedschaft und zugleich die privatärztliche Praxistätigkeit. Die Bescheinigung wird per Post an die bei der ÄKN hinterlegte Versandanschrift versandt.
4. Bitte übermitteln Sie die erhaltene Bescheinigung an die gematik.
5.Die gematik lässt die Bescheinigung durch die ausstellende Landesärztekammer prüfen.
6.Die Ärztekammer bestätigt der gematik nach Prüfung der Bescheinigung die Ausstellung des Dokuments
7.Die gematik gibt den Antrag gegenüber der D-Trust frei.
8.D-Trust produziert dem Praxis-Ausweis, kurz SMC-B, und übermittelt diesen an Sie. 

Bei weiteren Fragen zur Beantragung melden Sie sich gerne bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Referats Meldewesen.
 

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