Der Konsum von Lachgas als Party- und Freizeitdroge nimmt in Deutschland stark zu. Die neurologischen Folgen reichen von Bewusstlosigkeit über Lähmungserscheinungen bis hin zu hypoxischen Hirnschäden. Bei chronischem Konsum kommt es immer wieder zu schweren, auch lebenslangen Folgen. Dennoch ist Lachgas in Deutschland allgemein frei verkäuflich. Vor allem in Großstädten bieten Kioske und andere Verkaufsstellen große Mengen an Kartuschen in Größen an, die für den privaten Nutzen, etwa zur Herstellung von Schlagsahne, überdimensioniert sind. „Trotz der schwerwiegenden gesundheitlichen Risiken wird Lachgas von vielen jungen Menschen als relativ harmlos eingeschätzt – vermutlich weil es überall im Handel frei erhältlich ist“, unterstreicht Dr. med. Marion Charlotte Renneberg, Hausärztin und stellvertretende Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN), „daher müssen wir jetzt ein deutliches Signal aussenden: Lachgas ist gefährlich!“
Bisher wird der Konsum und Missbrauch von Lachgas (N2O, Distickstoffmonoxid) nicht erfasst, weil es nicht offiziell im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) als Droge eingestuft ist. Nach Angaben des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen aber hat sich beispielsweise die Zahl der bekannt gewordenen missbräuchlichen Anwendungen von 2022 auf 2023 mehr als verdreifacht. Auch die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) hat vor kurzem auf die steigende Zahl von Patientinnen und Patienten mit neurologischen Beschwerden oder Blutbildstörungen aufgrund von Lachgaskonsum hingewiesen.
Andere europäische Länder wie beispielsweise Großbritannien oder die Niederlande haben auf das in ihrer Bevölkerung ebenfalls zunehmende Fehlverhalten bereits reagiert und den Verkauf von Lachgas an Privatpersonen verboten beziehungsweise deutlich eingeschränkt. Die Ärztekammer Niedersachsen fordert den Gesetzgeber auf, den Verkauf von Lachgas auch in Deutschland stärker zu regulieren. „Die aktuell völlig uneingeschränkte Verfügbarkeit von Lachgas steht in einem absoluten Widerspruch zum steigenden missbräuchlichen Konsum und zu den gesundheitlichen Risiken“, betonen Dr. med. Tilman Kaethner, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, sowie weitere Mitglieder der ÄKN-Kammerversammlung.
Um die Bevölkerung auf das Gefahrenpotenzial von Lachgas aufmerksam zu machen und um die gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung durch dessen Verfügbarkeit einzugrenzen, fordert die ÄKN konkret:
- Verbot des Verkaufs von Lachgas an Personen unter 18 Jahren
- Verbot des Verkaufs von Lachgaskartuschen mit mehr als 8 Gramm Inhalt an Privatpersonen
- Aufbau und Stärkung von Präventionsangeboten
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