
Hannover, 29. September 2026. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, zahlreiche Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen ab 2027 wieder zu budgetieren. Dazu gehören die Kinder- und Jugenduntersuchungen, die Krebsfrüherkennung von Darm, Lunge, Brust, Gebärmutterhals, Prostata und Haut sowie die Gesundheitsuntersuchung.
Die Mitglieder der Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) sehen hier eine deutliche Schwächung der Prävention. In ihrer Herbstsitzung am 23. September verabschiedeten die Vertreterinnen und Vertreter der niedersächsischen Ärzteschaft mit großer Mehrheit eine Resolution, in denen der Gesetzgeber zu einer Korrektur des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes aufgefordert wird.
„Unser Ziel muss sein, Krankheiten zu verhindern. Wir brauchen daher nicht weniger Prävention, sondern im Gegenteil mehr Angebote und größere Unterstützung für Vorsorgemaßnahmen, denn Prävention ist eine der entscheidenden Zukunftsaufgaben der Medizin“, bekräftigt ÄKN-Präsidentin Dr. med. Marion Charlotte Renneberg die Forderung des Ärzteparlaments. „Dies hat nicht zuletzt die Finanzkommission Gesundheit bereits deutlich formuliert. Das beschlossene Sparpaket der Regierung ignoriert die Empfehlungen in diesem Punkt vollständig.“
Vollständiger Resolutionstext
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen lehnt die Budgetierung der gesetzlichen Früherkennungsleistungen ab, die das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zum 01.01.2027 vorsieht. Wer Früherkennung fördern will, darf sie nicht deckeln. Sie fordert
- den Bundesgesetzgeber auf, alle gesetzlichen Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen dauerhaft extrabudgetär zu vergüten und dies im Gesetz ausdrücklich festzuschreiben;
- die Niedersächsische Landesregierung auf, sich hierfür im Bundesrat einzusetzen;
- den Bewertungsausschuss auf, die im Gesetz vorgesehene Öffnungsklausel für Leistungen mit nachweislich hohem Nutzen für Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit auf die in Nr. 1 genannten Leistungen anzuwenden und diese vollständig extrabudgetär zu vergüten.
Begründung
Der Gesetzgeber hat mit dem Präventionsgesetz und dem Krebsfrüherkennungs- und
-registergesetz ein klares Ziel formuliert: Mehr Menschen sollen an qualitätsgesicherter Früherkennung teilnehmen, vom Säugling bis ins hohe Alter. Die Versicherten werden dazu aktiv eingeladen, die Programme werden laufend ausgebaut. Eine steigende Inanspruchnahme ist medizinisch sinnvoll und politisch gewollt. Die Praxen können sie nicht steuern und sollen es auch nicht.
Genau diese Leistungen werden nun budgetiert: die Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen nach §§ 25, 25a und 26 SGB V und die Schwangerenvorsorge nach § 24d SGB V. Dazu gehören die Kinder- und Jugenduntersuchungen, die Krebsfrüherkennung von Darm, Lunge, Brust, Gebärmutterhals, Prostata und Haut sowie die Gesundheitsuntersuchung. Damit wird jede zusätzliche Früherkennungsuntersuchung für die Praxis zum Verlustgeschäft. Die Folge ist absehbar: Wartezeiten wachsen, Kapazitäten werden abgebaut.
Besonders deutlich zeigt sich der Widerspruch beim Lungenkrebs-Screening. Es ist erst im April 2026 gestartet, die Strukturen entstehen gerade. Das Gesetz schont neue Leistungen lediglich für acht Abrechnungsquartale. Das Programm wird also gedeckelt, bevor es flächendeckend verfügbar ist. Der Gesetzgeber lädt zur Früherkennung ein und entzieht ihr zugleich die wirtschaftliche Grundlage.
Früherkennung ist keine Ausgabe, die man zur Beitragsstabilisierung kürzen kann, sondern die Voraussetzung dafür. Sie erkennt Entwicklungsstörungen bei Kindern, bevor sie sich verfestigen, und entdeckt Karzinome in frühen, heilbaren Stadien oder verhindert sie durch die Entfernung von Vorstufen. Die Budgetierung spart heute wenig und kostet morgen viel: teure Therapien fortgeschrittener Erkrankungen, Arbeitsunfähigkeit und vermeidbares Leid.
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