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Hannover,

Auswirkungen der Krankenhausreform nicht absehbar

Der aktuelle Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) sieht weitreichende Änderungen für die Krankenhausstrukturen vor. Die sich hieraus ergebenden Auswirkungen lassen sich jedoch noch nicht vollumfänglich abschätzen – dies gilt insbesondere für die ärztliche Weiterbildung im Flächenland Niedersachsen.

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Die Ende dieser Woche im Bundestag zur Abstimmung stehende Krankenhausrefom soll vieles verändern – auch in Niedersachsen. Insbesondere die Ergänzung der bisher überwiegend von den erbrachten Leistungen abhängigen Vergütung um eine Vorhaltefinanzierung sowie die Einführung von 65 Leistungsgruppen als Basis für die landeseigene Krankenhausplanung bringen sowohl Chancen als auch Risiken mit sich, so Dr. med. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN): „Gerade Niedersachsen als Flächenland steht grundsätzlich vor großen Herausforderungen: Wie können wir sowohl regionale Grundversorgung erhalten als auch überregionale Spitzenmedizin stärken? Der aktuelle Gesetzentwurf wird die Rahmenbedingungen hierzu maßgeblich ändern – allerdings sind die Folgen vor Ort für die Beschäftigten sowie die Patientinnen und Patienten in den unterschiedlichen Regionen des Landes noch überhaupt nicht klar abschätzbar.“ 

Insbesondere die Konsequenzen für die ärztliche Weiterbildung, die sich aus der Einführung der 65 Leistungsgruppen ergeben, sind aus Sicht der ÄKN aktuell nicht absehbar. Zu befürchten ist, dass die Weiterbildung sich zukünftig vor allem auf größere Krankenhäuser in städtischen Gebieten konzentriert. „Die Weiterbildung im stationären Bereich muss überall nahtlos weiterlaufen können – ansonsten wird es zu einem Rückgang von Weiterbildungsmöglichkeiten kommen. Dies würde den ohnehin schon erheblichen Mangel an ärztlichem Nachwuchs weiter verschärfen“, warnt Wenker.

Eine Gefahr sieht die ÄKN insbesondere auch in der Ausweitung von administrativen Anforderungen sowie Rahmenbedingungen, die die konkrete Planung und Aufrechterhaltung stationärer Versorgungsangebote erschweren. „Die personellen und technischen Vorgaben für die 65 Leistungsgruppen sind sehr unterschiedlich ausgearbeitet – von extrem detailliert bis hin zu sehr oberflächlich. Dies ist für einige Fachbereiche nur schwer nachvollziehbar. Der Gesetzentwurf wird zudem die Dokumentationspflichten weiter erhöhen, da unzählige kleinteilige Regelungen und Sondertatbestände beachtet werden und einer anschließenden Prüfung standhalten müssen. Dies steht absolut im Gegensatz zu der wiederholten Ankündigung, die Gesundheitsversorgung von unnötiger Bürokratie zu befreien. So wird unnötigerweise weiterhin kostbare Arbeitszeit von ärztlichen und nicht-ärztlichen Fachkräften in versorgungsfernen Tätigkeiten gebunden, anstatt sie unseren Patientinnen und Patienten zu Gute kommen zu lassen,“ betont Dr. med. Frauke Petersen, Vorsitzende des Ausschusses Krankenhausangelegenheiten der ÄKN.

Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit zur Erbringung von haus- und fachärztlichen Leistungen in Krankenhäusern sieht die Ärztekammer auf Basis der angedachten Ausgestaltung kritisch: „Eine enge Verzahnung von ambulanten und stationären Strukturen zur Sicherung der Versorgung von Patientinnen und Patienten ist grundsätzlich absolut begrüßenswert. Dies darf aber nicht, so wie aktuell vorgesehen, unter ungleichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geschehen. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass ökonomisch schwer darstellbare stationäre Versorgungsangebote durch den ambulanten Bereich quersubventioniert werden“, so Wenker. 

 

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