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Hannover,

Auszüge aus dem Freiwilligenregister gemäß § 5(2) HKG

Informationen für untere Gesundheitsbehörden

Um einen Auszug aus dem Freiwilligenregister der Ärztekammer Niedersachsen gemäß § 5(2) HKG zu erhalten, können sich die unteren Gesundheitsbehörden per E-Mail an info(at)aekn.de wenden. Für telefonische Rückfragen steht Ihnen aktuell das Team Kommunikation unter 0511 380-2220 zur Verfügung.

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