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Hannover,

Datenschutz bei der Terminverwaltung durch Heilberufspraxen

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 16. Juni 2025 ein Positionspapier verabschiedet: Es regelt den Datenschutz bei der Terminverwaltung durch Heilberufspraxen.

 

Foto: Marina April – stock.adobe.com

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat mit ihrem Beschluss vom 16. Juni 2025 ein Positionspapier zum datenschutzkonformen Einsatz von Dienstleistern für Online-Terminbuchungen und das Terminmanagement veröffentlicht.

Das Positionspapier enthält Ausführungen zur Zulässigkeit und zu den Anforderungen bei der Einbindung externer Dienstleister. Das betrifft einerseits die Terminvereinbarung und -verwaltung in Heilberufspraxen sowie andererseits das mögliche Vertragsverhältnis zwischen den Patientinnen und Patienten und dem Dienstleister.

Das Positionspapier kann zur Information und Kenntnisnahme hier heruntergeladen werden. Eine elektronische Version finden Sie auf der Homepage der DSK (www.datenschutzkonferenz-online.de) unter dem Bereich: Infothek – Beschlüsse – 2025.

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