Dr. med. Martina Wenker gibt auf der Frühjahrs-Kammerversammlung (6. Sitzung, 18. Wahlperiode) einen spannenden Überblick zu den aktuellen berufspolitischen Themen.
Dr. med. Martina Wenker gibt auf der Frühjahrs-Kammerversammlung (6. Sitzung, 18. Wahlperiode) einen spannenden Überblick zu den aktuellen berufspolitischen Themen.

Die traditionelle Frühjahrs-Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen stand am 1. April 2017 ganz im Zeichen der berufspolitischen Vorbereitungen auf den 120. Deutschen Ärztetag, der vom 23. bis 26. Mai in Freiburg im Breisgau stattfindet. Im Beisein von Ministerialrat Dr. jur. Thomas Horn, Leiter des Referats Heilberufe aus dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, stellte Kammerpräsidentin Dr. med. Martina Wenker den Sachstand zu den wichtigsten aktuellen Fragen der ärztlichen Berufspolitik vor.
Der Deutsche Bundestag habe sich am 16. Februar in einer Ersten Lesung mit dem Entwurf für ein "Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge und in Fürsorgeangelegenheiten" beschäftigt. "Wenn ein Ehepartner durch Unfall oder plötzliche schwere Erkrankung entscheidungsunfähig ist und keine Vorsorgevollmacht vorliegt, ist es im Moment mitnichten so, dass einfach der Ehepartner entscheiden kann", erklärte Dr. Wenker die Problematik. Der neue Gesetzentwurf sehe vor, dass Ehegatten und Lebenspartner in solchen Fällen für den Gesundheitsbereich ein automatisches Vertretungsrecht erhalten. "Aus ärztlicher Sicht ist das grundsätzlich eine gute Idee", sagte die Präsidentin. Mit der Neuregelung habe der Arzt eine Person, an die er sich in Notfallsituationen wenden könne. Allerdings haben Sachverständige anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags am 8. März den Gesetzentwurf überwiegend kritisiert. Der vorgesehene Vorrang einer Vorsorgevollmacht vor der automatischen Vertretung durch den Ehepartner nütze wenig, da weder Ärzte noch Ehepartner unmittelbaren Zugang zum Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesrechtsanwaltskammer hätten.
Des Weiteren berichtete Dr. Wenker von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 2. März 2017 im Kontext zum Thema "Sterbehilfe": Danach darf der Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, in extremen Ausnahmesituationen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht verwehrt werden (BVerwG 3 C 19.15). Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Professor Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, hatte bereits scharfe Kritik an diesem vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gefällten Urteil geübt, nachdem Patienten in "extremen Ausnahmesituationen" ein Recht auf Betäubungsmittel zur Selbsttötung hätten. "Eine so grundsätzliche ethische Frage wie die der assistierten Selbsttötung darf niemals auf einen bloßen Verwaltungsakt reduziert werden", kommentierte Dr. Wenker die diesbezüglich klare Position der BÄK und fragte, ob das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig tatsächlich die wirklich grundlegenden und mit der gebotenen Ernsthaftigkeit geführten Diskussionen im Deutschen Bundestag im Jahr 2015 wie auch die entsprechenden Beschlüsse zur Sterbebegleitung wahrgenommen habe. Abschließend zitierte sie nochmals den Präsidenten der BÄK mit der Frage, "ob das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun zu einer Ausgabestelle für Tötungsmittel degradiert werden solle? Und welcher Beamte im BfArM denn dann entscheiden solle, wann eine extreme Ausnahmesituation vorliege? Eine solche Bürokratieethik sei unverantwortlich."
Ein weiteres aktuell viel diskutiertes Thema griff Dr. Wenker in ihrem Bericht auf: Den zu verbessernden Schutz für Ärzte und Angehörige von Gesundheitsberufen vor Gewalt und tätlichen Angriffen im Rahmen ihrer Berufsausübung. Ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften müsse in diesem Punkt erweitert werden. Dazu habe sich die BÄK an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesjustizminister Heiko Maas, die Ausschüsse für Gesundheit und Recht sowie weitere gesundheitspolitische Akteure gewandt und eingefordert: "Alle im Gesundheitswesen tätigen Hilfeleistenden (Ärztinnen, Ärzte sowie Angehörige der Gesundheitsberufe) bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not in Ausübung ihres Berufes, zum Beispiel im Rettungsdienst, in Rettungsstellen eines Krankenhauses oder im Notfall- und Bereitschaftsdienst, müssen durch die gesetzliche Regelung geschützt werden." Der Gesetzentwurf sieht zwar härtere Strafen für Angriffe insbesondere auf Polizisten sowie Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste vor. "Aber die Regelung umfasst nicht Ärztinnen und Ärzte, die im organisierten ärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst Hilfe bei Unglücksfällen, bei gemeiner Gefahr oder Not leisten", kritisierte Dr. Wenker.
Mit Freude aber auch Kritik äußerte sich Dr. Wenker zu der Einigung von Bund und Ländern am Vortag über einen Masterplan Medizinstudium 2020: "Schlagartig hat es diese Woche nach langen Debatten geklappt. Das ist gut so, denn wer den Ärztemangel bekämpfen will, muss bereits im Medizinstudium ansetzen." Die Ärzteschaft habe sich in den vergangenen zwei Jahren intensiv in die Beratungen zu dem Masterplan eingebracht. Viele unserer Forderungen, wie veränderte Auswahlverfahren, Stärkung der kommunikativen Kompetenz sowie mehr Praxisorientierung des Studiums, habe die Politik aufgegriffen.
"Klar ist, eine Reform gibt es nicht zum Nulltarif"
Enttäuscht äußerte sich Dr. Wenker jedoch darüber, dass sich Bund und Länder nicht auf eine verlässliche und langfristige Finanzierungsvereinbarung einigen konnten. Denn offenbar auf Betreiben der Länder wurde die vollständige Umsetzung des Masterplans unter Haushaltsvorbehalt gestellt. Dadurch fehlen eindeutige Vorgaben für wichtige Bereiche. "Eine Reform gibt es nicht zum Nulltarif", so die Präsidentin. Eine Entscheidung über die dringend erforderliche Erhöhung der Studienplatzkapazitäten haben die Verhandlungspartner auf unbestimmte Zeit vertagt. Auch bei der bundesweiten Etablierung von Lehrstühlen für Allgemeinmedizin bleibt der Masterplan vage und sieht lediglich eine Soll-Bestimmung vor. "Bloße Absichtserklärungen bringen uns jedoch nicht weiter. Hier muss dringend nachgeschärft werden, auch wenn wir in Niedersachsen an allen drei Universitäten bereits solche Lehrstühle haben." Dr. Wenker verwies darauf, dass es 15 Jahre dauere, bis Verbesserungen der Ausbildung in der Patientenversorgung ankommen, denn so lange dauern Studium und Facharztweiterbildung. Es dürfe keine Zeit mehr vergeudet werden.
Ferner ging die Kammerpräsidentin auf das sogenannte Samenspenderegistergesetz ein: "Die BÄK ist seit Jahren in regelmäßigen Abständen mit der dringenden Bitte an die politischen Entscheidungsträger herangetreten, sich der elementaren und dringlichen Aufgabe zu widmen, die offenen Fragen der Reproduktionsmedizin in einem umfassenden Fortpflanzungsmedizingesetz zu begegnen." So habe der 116. Deutsche Ärztetag in Hannover im Jahr 2013 gefordert, "für die Reproduktionsmedizin eine systematische Rechtsentwicklung einzuleiten", da "nur der Gesetzgeber legitimiert ist, diese das menschliche Leben elementar berührenden Fragen verbindlich zu entscheiden." Dieses Anliegen habe die BÄK erneut in einer Stellungnahme vom 26. Oktober 2016 zum Referentenentwurf eines Samenspenderegistergesetzes kommuniziert.
Kritisch betrachtet Dr. Wenker den Finanzüberschuss in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): "Ende 2016 summierte sich die Gesamt-Reserve von Krankenkassen und Gesundheitsfonds auf 25 Milliarden Euro." Auf der anderen Seite fehle das Geld für die dringend notwendige Neuausrichtung des Gesundheitswesens. "Man sollte Überschüsse nicht nur ansparen, sondern sinnvoll einsetzen, nämlich dort, wo wir Geld brauchen, wie zum Beispiel in der Notfallversorgung", mahnte die Kammerpräsidentin.
Was die Versorgungsqualität in Deutschland betrifft, so verwies Dr. Wenker auf eine neue Studie des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherung (WIP). Diese zeige, dass Deutschland "mit seinem dualen Krankenversicherungssystem in puncto Versorgungsgerechtigkeit international ganz vorn steht." Die geringsten Wartezeiten auf ärztliche Behandlung, ein schneller Zugang zu medizinischen Innovationen und ein breites Leistungsspektrum sicherten Deutschland demnach den europäischen Spitzenplatz.
Gerade auch mit Blick nach Freiburg auf den bevorstehenden 120. Deutschen Ärztetag gab die niedersächsische Kammerpräsidentin, zugleich Vizepräsidentin der BÄK, einen Überblick zum Verhandlungsstand um eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): "85 Prozent des neuen Leistungsverzeichnisses sind konsentiert, 15 Prozent werden noch trilateral zwischen BÄK, ärztlichen Verbänden und der PKV ausgehandelt." Dieser Prozess solle im Mai 2017 abgeschlossen werden. Danach gehe es um Beratungen zur Bundesärzteordnung sowie um die Leistungsbewertung und -bepreisung. Das Ziel sei eine ärzteseitige Gebührenordnung mit Bewertungen als Referenz für weitere Verhandlungen. Ein Hochrechnungsmodell der BÄK rechne derzeit mit einem Preiseffekt von 6,4 Prozent. Dr. med. Klaus Reinhardt, Vorstandsmitglied der BÄK und Vorsitzender des Ausschusses "Gebührenordnung für Ärzte", gehe davon aus, Ende 2017 ein abgestimmtes Konzept in der Hand zu haben, damit die BÄK dieses dann in politische Gespräche mit der nächsten Bundesregierung einbringen kann.
Autor:
Jörg Blume