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Hannover,

Die Widerspruchslösung muss kommen

Trotz leicht steigender Zahlen bleibt die Anzahl der Organspenden unterhalb des notwendigen Bedarfs. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen fordert daher die Einführung der Widerspruchslösung.

Foto: vchalup – adobe.stock.com

Die erfreuliche Nachricht ist: Die Zahl der Organspenden in Deutschland ist zuletzt leicht gestiegen. 2025 haben 985 Menschen ein oder mehrere Organe gespendet – die höchste Spenderzahl seit 2012.1 Demgegenüber steht die ernüchternde Erkenntnis, dass der Bedarf an gespendeten Organen mit 8.207 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste nach wie vor weitaus größer ist.2 

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) hat in ihrer Sitzung am vergangenen Samstag daher mit sehr großer Mehrheit die Einführung der Widerspruchslösung zur Organspende gefordert. Damit unterstützt das Parlament der niedersächsischen Ärzteschaft eine aktuelle Gesetzesinitiative des Bundesrats. „Viele Menschen stehen der Organspende grundsätzlich positiv gegenüber, aber haben dies nicht dokumentiert. Alleine hierdurch kommt es zu weniger Spenden als theoretisch möglich“, erläutert ÄKN-Präsidentin Dr. med. Marion Charlotte Renneberg.

Die Widerspruchslösung kann dieses Problem lösen, hofft Renneberg. Denn laut einer Befragung der Vorgängerorganisation des heutigen „Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit“ (BIÖG) im Jahr 2022 sind 84 Prozent der Bevölkerung dem Thema Organspende gegenüber positiv eingestellt. Ihnen würde die Widerspruchslösung den Aufwand erleichtern und sie müssten ihre Bereitschaft nicht aktiv mit der Anschaffung eines Organspendeausweises dokumentieren. Gleichwohl betont Renneberg, dass der Wille der verstorbenen Patientinnen und Patienten maßgeblich bleibe. „In den Gesprächen mit Patientinnen und Patienten taucht manchmal die Befürchtung auf, dass durch die Widerspruchslösung eine Organspende auch dann möglich sei, wenn eine Ablehnung zu Lebzeiten nicht verschriftlicht wurde. Diese Sorge ist jedoch unbegründet, denn nach dem Gesetzesentwurf ist der Wille des Betroffenen durch beispielsweise Befragung der Angehörigen zu ermitteln.“
 

Vollständiger Resolutionstext

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen spricht sich für die Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden aus und fordert den Bundestag auf, nunmehr zeitnah dem Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung einer Widerspruchslösung bei Organspenden Fortgang zu geben, insbesondere unter Berücksichtigung der vom Bundesrat eingebrachten Gesetzesinitiative BT-Drucks. 21/2738.

Begründung
Die Zahlen für postmortale Organspender in Deutschland bewegten sich nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in den Jahren 2016-2025 schwankend zwischen 797 und 985, wobei von 2017 zu 2018 von 797 auf 955 der stärkste Anstieg zu verzeichnen war. Ein Durchbruch im Falle einer Spendebereitschaft ist bislang jedoch nicht festzustellen. Und nach wie vor ist der Bedarf an Spenderorganen mit rund 8.500 Personen auf der Warteliste deutlich größer als die Zahl der zur Verfügung stehenden Organe. Die derzeit geregelte Entscheidungslösung, die eine Zustimmung zur Organspende verlangt, hat dementsprechend zu keiner signifikanten Veränderung der Zahlen für die postmortale Organspende geführt. Demgegenüber profitiert Deutschland im Rahmen der Organverteilung durch Eurotransplant von der Widerspruchslösung, denn zahlreiche andere europäische Länder haben diese längt eingeführt. Aufklärung und Transparenz müssen daneben gewährleistet sein, um allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, sich informiert für oder gegen eine Organspende zu entscheiden.

Die zuletzt auf dem Deutschen Ärztetag 2018 geforderte Einführung einer Widerspruchslösung kann Abhilfe schaffen. Sie sollte nach nahezu 10 Jahren des Schwankens endlich umgesetzt werden.
 

Quellen

1 Deutschen Stiftung Organtransplantation. Pressemitteilung vom 13.01.2026.
https://dso.de/SiteCollectionDocuments/Pressemeldungen%20PDFs%20und%20Anh%C3%A4nge/Jahreszahlen%202025/PM_Jahreszahlen_2025.pdf

2 Deutschen Stiftung Organtransplantation. Organspende und Transplantation in Deutschland, Januar bis Dezember 2023 / 2024 / 2025
https://dso.de/SiteCollectionDocuments/Pressemeldungen%20PDFs%20und%20Anh%C3%A4nge/Jahreszahlen%202025/Jan%20%E2%80%93%20Dez%202025%20D%20Reg%20BL%20Vgl%202%20Vorjahre%20Stand%2012.01.2025.pdf
 

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Über die Ärztekammer Niedersachsen
Die Ärztekammer Niedersachsen ist die standesrechtliche Vertretung der rund 48.000 Ärztinnen und Ärzte im Flächenland Niedersachsen. Sie nimmt in Selbstverwaltung öffentliche Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und erfüllt zugleich weisungsgebunden übertragene staatliche Aufgaben. Außerdem setzt sie sich für eine qualitativ hochwertige ärztliche Fort- und Weiterbildung ein und betreut die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten.

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Kontakt:
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Pressesprecher
Telefon: 0511 3802-2108
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