Fast 120.000 Menschen haben bereits ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende im Online-Register des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dokumentiert, das im März dieses Jahres online gegangen ist. Dr. med. Marion Charlotte Renneberg, Vizepräsidentin der Ärztekammer Niedersachsen und niedergelassene Hausärztin, findet den Eintrag im Register wünschenswert. „Aber ein klassischer Organspendeausweis, den wirklich jeder Erwachsene mit sich führen sollte, tut genauso seinen Dienst“, sagt die Fachärztin für Allgemeinmedizin anlässlich des diesjährigen Tags der Organspende am 1. Juni 2024.
„Wichtig ist, dass jeder Mensch für sich eine Entscheidung trifft und diese auch schriftlich fixiert – je nach persönlicher Vorliebe online, mit einem Ausweis oder in einer Patientenverfügung“, betont die Ärztin. Außerdem sollte in der Familie oder im Freundeskreis über das Thema Organspende gesprochen werden, so Renneberg, damit nicht Angehörige plötzlich allein diese Entscheidung treffen müssten, wenn sie gerade einen geliebten Menschen verloren hätten: „Denn in Deutschland gilt bei der Organspende die erweitere Zustimmungslösung: Das heißt, eine Organentnahme oder -spende erfolgt nur, wenn die Patientin oder der Patient zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat oder wenn nach dem Versterben die Angehörigen dies tun.“ Darüber hinaus müssten im Falle einer Organspende nach einem besonderen Reglement die strengen Vorgaben des Hirntods erfüllt sein, informiert die ÄKN-Vizepräsidentin.
„Ein Organversagen kann jeden treffen“, weiß die Ärztin, die in ihrer Praxis von diesem Schicksal betroffene Patientinnen und Patienten betreut. Dabei könne nur im Falle eines Nierenversagens die Wartezeit auf ein neues Organ längerfristig überbrückt werden. So standen am 30. April 2024 in Deutschland nach Informationen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) 8.325 Personen auf der Warteliste für eine Transplantation. In Deutschland gab es allerdings 2022 mit insgesamt 869 spendenden Personen nur 10,3 Organspenderinnen und -spender je eine Million Einwohner, während es in Spanien zum Beispiel 46,0 Organspenderinnen und Organspender für die gleiche Zahl an Bürgerinnen und Bürger gab. Was Organspenden betrifft, liegt Spanien nicht nur in Europa, sondern weltweit an der Spitze, was unter anderem auf die Widerspruchslösung zurückgeführt wird.
Eine Befragung der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ (BZgA) von 4.004 Personen hat 2022 zudem ergeben, dass mit 84 Prozent ein Großteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dem Thema Organ- und Gewebespende gegenüber positiv eingestellt war. Aber nur 44 Prozent der Befragten hatten den von ihnen gefassten Entschluss verschriftlicht. Angesichts der Tatsache, dass sich die Zahl der tatsächlichen Organspenderinnen und -spender in Deutschland mit 933 Personen im Jahr 2021 oder 965 Personen im vergangenen Jahr nach einem Einbruch im Jahr 2022 mit nur 869 Spenderinnen und Spendern als eher gleichbleibend erweist, plädiert ÄKN-Vizepräsidentin Renneberg für neue Maßnahmen, um die Menschen zu überzeugen: „Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, das Thema Organspende in der Oberstufe an den Gymnasien und Gesamtschulen sowie auch an den Berufsschulen zur Sprache zu bringen. Für mich gehört dieses Thema unbedingt zu der Gesundheitskompetenz, von der sich niedersächsische Ärztinnen und Ärzte wünschen, dass sie künftig vermehrt an den Schulen vermittelt wird.“
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