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Hannover,

Kein Angriff auf die ärztliche Schweigepflicht

Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst sollen nach Willen der Bundesregierung mehr Befugnisse erhalten. Auch Arzt-Patientengespräche in Praxen oder Kliniken dürften dann unter bestimmten Voraussetzungen abgehört werden. Die Ärztekammer Niedersachsen sieht hierin eine massive Bedrohung für das Vertrauensverhältnis und lehnt die Pläne entschieden ab.

Dr. med. Marion Charlotte Renneberg, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen. Fot: Nancy Heusel / ÄKN

Angesichts wachsender hybrider Bedrohungen für Staat und Gemeinwesen will die Bundesregierung das Nachrichtendienstrecht reformieren. Der Gesetzentwurf war am 24. September in erster Lesung Thema im Bundestag. Im Kern sieht die Gesetzesnovelle vor, die Befugnisse von Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz zu erweitern. So soll es erlaubt sein, Geschäftsräume heimlich zu betreten und nichtöffentliche Gespräche abzuhören oder aufzuzeichnen. Vor diesen Maßnahmen geschützt sein sollen künftig nur andere zeugnisverweigerungsberechtigte Berufe wie Seelsorger, Verteidiger, Rechtsanwälte und Abgeordnete. Nicht mehr schützen will der Entwurf das Vertrauensverhältnis zwischen behandelnden Ärztinnen und Ärzten und ihren Patientinnen und Patienten. 

Darin sieht die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) eine massive Gefährdung der für eine ärztliche Behandlung unabdingbaren Vertraulichkeit. Die Mitglieder des niedersächsischen Ärzteparlaments forderten in einer am 23. September in ihrer Herbstsitzung einstimmig beschlossenen Resolution den Gesetzgeber auf, das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient vor nachrichtendienstlicher Auswertung zu schützen. „Die ärztliche Schweigepflicht ist essentiell dafür, dass Patientinnen und Patienten ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten vertrauen. Diesen besonderen Schutzraum durch nachrichtendienstliche Abhöraktionen zu verletzen, wäre ein absoluter Tabubruch“, kritisiert ÄKN-Präsidentin Dr. med. Marion Charlotte Renneberg entschieden die Gesetzesnovelle.

Vollständiger Resolutionstext

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen schließt sich ausdrücklich der in der Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts vom 05.07.2026 dargelegten Forderung an:

„Unter Berücksichtigung der von Verfassung wegen besonders geschützten Vertraulichkeit im Arzt-Patienten-Verhältnis besteht bei Maßnahmen der Nachrichtendienste ein gesteigerter Schutzbedarf auch für die Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte. Die Arzt-Patienten-Beziehung muss absolut vor Maßnahmen der Nachrichtendienste geschützt werden. Ärztinnen und Ärzte sind daher in den Kreis der absolut geschützten Personengruppen der Schutzvorschriften für zeugnisverweigerungsberechtigte Personen aufzunehmen.“ 
 

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Über die Ärztekammer Niedersachsen
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