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Hannover,

„Unsere Stimme zählt in der Gesundheitspolitik“

Interview mit Dr. med. Martina Wenker: Die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen stellt sich nach vier Amtsperioden nicht mehr zur Wahl und blickt auf 20 Jahre voller berufspolitischer Vorstöße und Initiativen, aber auch Herausforderungen zurück.

 

Präsidentin Dr. med. Martina Wenker im Interview. Foto: J. Weigel

In der Zeit von 2006 bis zum Ende der 19. Wahlperiode der Ärztekammer Niedersachsen vertrat Dr. med. Martina Wenker als Präsidentin die Interessen der niedersächsischen Ärzteschaft. Der Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen gehörte sie bereits zuvor seit 1998 und dem Landesvorstand seit 2002 an. Darüber hinaus hatte sie von 2011 bis 2019 das Amt der Vizepräsidentin der Bundesärztekammer inne. 
Im Interview mit dem „niedersächsischen ärzteblatt“ blickt Wenker, selbst Fachärztin für Innere Medizin, Lungen- und Bronchialheilkunde, Allergologie und Umweltmedizin, auf 20 Jahre im Präsidentinnenamt voller berufspolitischer Vorstöße und Initiativen, aber auch Herausforderungen zurück. In dieser Zeit hat sie viele Themen begleitet und vorangetrieben: Dazu zählen Maßnahmen gegen Ärztemangel oder Fragen rund um medizinische Ethik und Sterbebegleitung. 

Frau Dr. Wenker, in Ihrer ersten Amtszeit kam es zu einer Organisationsreform und die Arbeit der elf Bezirksstellen wurde neu strukturiert. 1948 hatte die ÄKN-Kammerversammlung zunächst entschieden, einen Teil der Aufgaben an die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) zu delegieren. Vereinbart wurde, dass die elf KVN-Bezirksstellen diese zusätzlichen Aufgaben für die Ärztekammer gegen eine Kostenerstattung übernahmen. Warum wollte die Kammer das 2010 ändern? 

Dr. med. Martina Wenker: Die Kammerversammlung sprach sich 2008 dafür aus, dass die ÄKN ihre in den elf Bezirksstellen anfallenden Aufgaben ab 2010 in Eigenregie erledigen sollte. Den rechtlichen Rahmenbedingungen zufolge sind Verwaltungsträger wie die Kammer verpflichtet, für ihre Aufgaben eigene Anlaufstellen mit eigenem Personal und eigenen Sachmitteln einzurichten. Es wurde daher beschlossen – ein Grund war die Wirtschaftlichkeit – das Beitrags- und das Meldewesen zentral in der Landesgeschäftsstelle anzusiedeln. In den Bezirksstellen verbleiben sollte unter anderem die Betreuung der Medizinischen Assistenzberufe, die Entwicklung von neuen Fortbildungsformaten, die Förderung der Ärztevereine, die Bearbeitung von Patientenbeschwerden oder auch berufsrechtliche Vorermittlungen. Unser Ziel war es, durch die Neuorganisation die gesundheitspolitische Kompetenz in den Regionen und die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort zu stärken. Vor allem aber brachten wir mit der Umstrukturierung zum Ausdruck, dass es die in den Bezirksvorständen ehrenamtlich engagierten ärztlichen Kolleginnen und Kollegen sind, welche sektorenübergreifend die Interessen aller Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen vertreten. 

Das Privileg der Selbstverwaltung der Ärztekammer ist eng verknüpft mit dem hohen Gut des Arztberufs als Freier Beruf. Wieso ist dieses Selbstverständnis so wichtig? 

Dr. med. Martina Wenker: Einen Freien Beruf auszuüben, ist für Ärztinnen und Ärzte kein Selbstzweck, sondern essentiell für die Ausübung unserer ärztlichen Tätigkeit – unabhängig davon, ob wir unseren Beruf als Angestellte oder in eigener Praxis ausüben. Professionalität, Gemeinwohlverpflichtung, Selbstkontrolle und Eigenverantwortlichkeit sind Charakteristika unserer Berufsausübung. Dies steht auch für die Freiheit, der Patientin oder dem Patienten die bestmögliche Therapie anbieten zu können. Denn das Gegenüber erwartet zu Recht eine individuelle Behandlung gemäß dem State of the Art. Dabei entzieht sich die Individualität der Patient-Arzt-Beziehung grundsätzlich staatlicher Kontrolle und wirtschaftlicher Planung. Demnach ist der Freie Beruf das Gegenmodell zu einer Medizin, die Ärztinnen und Ärzte zu Erfüllungsgehilfen staatlicher Rationierungsmaßnahmen degradiert. Unsere klar abgegrenzte Berufsgruppe und unsere gemeinsame soziale Verfassung bilden zudem die Grundlage für unser Berufsethos und die Einhaltung ethischer Standards. Die damit einhergehende Selbststeuerung des Berufsstands wird ebenso immer wichtiger und deshalb müssen die Rolle der berufsständischen Organisationen und das Berufsrecht gepflegt und verteidigt werden. Das hat zum Beispiel auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Ex-Post-Triage gerade noch einmal deutlich gezeigt. 

Ein Thema, das Sie früh aufgegriffen haben, war die Fehlerprävention im Gesundheitswesen als wichtiger Schritt zu mehr Patientensicherheit. Gehört das Fehlermanagement heute fest zum ärztlichen Berufsalltag? 

Dr. med. Martina Wenker: Bewährt haben sich inzwischen Verfahren wie das Medical error reporting system MERS unserer Schlichtungsstelle oder Critical Incident Reporting Systeme wie CIRS medical. Die Ärztekammer ist mehrgleisig verfahren und hat zunächst für einige Jahre den Vorstandsarbeitskreis „Patientensicherheit“ initiiert. Darüber hinaus gab es jährlich wechselnde Schwerpunktthemen analog zu den häufigsten anerkannten Behandlungsfehlern. Wichtig war uns aber auch, das Basiswissen zu moderner Fehlerforschung und den stattgefundenen Paradigmenwechsel zu kommunizieren. Denn die Ursache von Fehlern ist meist nicht – wie früher angenommen – im individuellen Versagen von Mitarbeitenden zu sehen. Gefragt wird daher heute nicht mehr, „wer ist schuld“, sondern „was ist schuld“. Damit machte die Kultur der Schuldzuweisung einer Sicherheitskultur und einem vorurteilsfreien Umgang mit Fehlern Platz: Es sind Kommunikationsdefizite, Teamversagen, organisatorische Mängel und Defizite im Selbstverständnis der Organisation, die das Auftreten von Behandlungsfehlern begünstigen. Bis heute liegt unser Fokus auf einer positiven und präventiven Sicherheitskultur. 

Auch die wichtigen Themen Palliativmedizin und Sterbebegleitung haben Sie sich schon zu Beginn Ihrer ersten Amtszeit auf die Agenda gesetzt… 

Dr. med. Martina Wenker: Die Palliativmedizin ist ein sehr bedeutender Teil ärztlichen Handelns, wenn es darum geht, Menschen auf der letzten Wegstrecke zu begleiten und ihnen beizustehen. Als Ärztekammer haben wir dieses bereits sehr frühzeitig in unserer Akademie für Palliativmedizin und Hospizarbeit gefördert – und auch die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin in die Weiterbildungsordnung eingeführt. 

Damit eng verknüpft ist die Debatte über die sogenannte Sterbehilfe. Ihre Beschäftigung mit dem Thema Suizidassistenz zieht sich wie ein roter Faden durch Ihre vier Amtszeiten. Was ist Ihre Position dazu? 

Dr. med. Martina Wenker: Auf der Basis der Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung der Bundesärztekammer (BÄK) habe ich 2015 gemeinsam mit Professor Dr. med. Friedemann Nauck, damals Direktor der Klinik für Palliativmedizin an der Universität Göttingen, sowie Professor Dr. jur. Dr. h.c. Volker Lipp und Professor Dr. phil. Alfred Simon eine Serie mit palliativmedizinischen Kasuistiken im „Deutschen Ärzteblatt“ veröffentlicht. Wir waren der unumstößlichen Überzeugung, dass Beihilfe zum Suizid keine ärztliche Aufgabe sein kann. Ich bin bis heute der Auffassung, dass wir mit Menschen, die an uns Ärztinnen und Ärzte herantreten und den Wunsch zu sterben – vielleicht sogar durch Selbstmord – äußern, ein vertrauensvolles Gespräch führen müssen: Genau das ist unsere ärztliche Aufgabe. Aber es ist nicht die Aufgabe von uns Ärztinnen und Ärzten, an der Selbsttötung mitzuwirken. 2021 erzielten wir auf dem 124. Deutschen Ärztetag eine Mehrheit für unseren Antrag, der die Verpflichtung von Ärztinnen und Ärzten zur Mitwirkung beim assistierten Suizid ablehnte.

Ethische Fragestellungen und Aspekte des Medizinrechts gehören zu den Schwerpunkten Ihrer bisherigen berufspolitischen Arbeit – vor allem auch im Rahmen Ihres Engagements in den Gremien der Bundesärztekammer: Um welche Themen ging es konkret?

Dr. med. Martina Wenker: In mehreren Wahlperioden der BÄK gehörte ich in der Zeit zwischen 2011 und 2023 deren Ausschuss für ethische und medizin-juristische Grundsatzfragen an. Insgesamt elf Positions- und Thesenpapiere haben wir in dieser Zeitspanne herausgegeben. Darin ging es um die ärztliche Sterbebegleitung, den ärztlichen Umgang mit Suizidalität und Sterbewünschen sowie das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Einen wichtigen Schwerpunkt des Ausschusses bildeten aber auch Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. In zwei Publikationen haben wir uns zudem mit der Ökonomisierung des Gesundheitswesens und der ärztlichen Berufstätigkeit befasst. Schließlich haben wir Hinweise und Empfehlungen für den Umgang mit Patientenverfügungen und Willensbekundungen bei Menschen mit Demenzerkrankungen, für den Umgang mit Zweifeln an der Einwilligungsfähigkeit von erwachsenen Patientinnen und Patienten, aber auch zu ethischen wie rechtlichen Fragen bei der Behandlung von Nicht-Einwilligungsfähigen erörtert. 

Eine Herausforderung, die Sie durch die Jahre als Präsidentin begleitet hat, ist der sich immer stärker bemerkbar machende Ärztemangel: Wo sehen Sie eine Lösung für das Problem? 

Dr. med. Martina Wenker: Die Zahl der bundesweit zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze ist seit 1990 von rund 16.000 auf etwa 9.000 gesunken und lag im Jahr 2018 immerhin wieder bei knapp 11.000 Plätzen. Aufgrund des immer größer werdenden Ärztemangels bei stetig steigenden Versorgungsbedarfen einer älter werdenden Gesellschaft sowie eines rasanten medizinischen Fortschritts habe ich in den vergangenen Jahren wiederholt eine adäquate bundesweite Aufstockung der Medizinstudienplätze gefordert. Auch in Niedersachsen habe ich mich für zusätzliche Plätze eingesetzt, denn hier fingen – Stand 2016/17 – pro Jahr 596 Studierende an, während jährlich quasi 1.000 Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand gehen. Inzwischen sind es nach Angaben des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur 796 Medizinstudienplätze im Land: 320 an der Medizinischen Hochschule Hannover, 356 an der Universitätsmedizin Göttingen und 120 an der Universität Oldenburg. Es ist ein großer Erfolg, dass es durch die Unterstützung der Ärztekammer und mit vereinten Kräften gelungen ist, die Aufstockung der Erstsemesterzahl von jährlich 40 bei Gründung der European Medical School Oldenburg – Groningen im Jahr 2012 auf 200 ab dem Wintersemester 2026/2027 zu erreichen. Das Land Niedersachsen hat die Plätze im vorigen Jahr langfristig finanziell abgesichert. 

Einen Meilenstein für Niedersachsen stellte die Arbeit der Enquetekommission des Landtags zur „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“ (2018-2021) dar: Was war die besondere Leistung?

Dr. med. Martina Wenker: Es wurden zahlreiche Handlungsempfehlungen und Vorschläge erarbeitet, wie sich eine wünschenswerte medizinische Versorgung der niedersächsischen Bevölkerung sichern ließe. Aber für die stationäre Versorgung prolongierte die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Professor Dr. med. Karl Lauterbach die Ergebnisse der Kommission. Inzwischen wurden immerhin erste „Regionale Gesundheitszentren“, wie von der Kommission vorgeschlagen, realisiert. Ein großer Erfolg war aber vor allem die Einladung an die ÄKN, in der Kommission vertreten zu sein. Das hat uns gezeigt, dass wir uns als ernst zu nehmender Akteur in der niedersächsischen Gesundheitslandschaft etabliert hatten. 

Als Sie das Amt antraten, war es Ihr Ziel, der Ärztekammer und ihrer Agenda Gehör in der Landes- und Bundespolitik zu verschaffen. Ist Ihnen das gelungen?

Dr. med. Martina Wenker: Ja, durchaus. Dafür gibt es verschiedene Beispiele. Hart haben wir für einen Sitz im Krankenhausplanungsausschuss des Landes kämpfen müssen. Wir haben auch erreicht, dass dem 2007 eingerichteten Landesausschuss Rettungsdienst unter anderem fünf von der ÄKN zu benennende Ärztinnen oder Ärzte angehören. Mittlerweile sind wir gut in der Landespolitik vernetzt. Das hat sich auch darin gezeigt, dass unsere Stimme während der Corona-Pandemie wichtig war. 2021 lud zum Beispiel der niedersächsische Wissenschaftsminister Björn Thümler Forschende, Expertinnen und Experten zur Veranstaltung „#wissenschafftzukunft“ ein, um das Leben mit COVID-19 nach der Pandemie zu erörtern: Ich habe die ÄKN damals vertreten. Mit initiiert hatten wir zuvor 2020 die Initiative Niedersächsischer Ethikrat (INE), die sich ethischen und gesellschaftspolitischen Fragen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie widmete. Mit an Bord sind wir ebenfalls beim COVID-19 Forschungsnetzwerk Niedersachsen (COFONI), das die Langzeitfolgen der Pandemie erforscht, damit wir dann auch besser auf künftige Pandemien vorbereitet sind.

Ein besonderes Ergebnis der beiden letzten Wahlperioden ist das neue Gebäude der Ärztekammer… 

Dr. med. Martina Wenker: Wir haben uns die Entscheidung für einen Neubau nicht leicht gemacht. 2017 wurde gründlich in einer umfassenden Machbarkeitsstudie geprüft, welcher Weg der richtige ist. Am Ende gab es ein eindeutiges Votum der Kammerversammlung für den Neubau an der Berliner Allee. Inzwischen sind schon bald zwei Jahre vergangen, seit die Landesgeschäftsstelle wieder zurück an den alten Standort gezogen ist. Bald schon sind auch die letzten Baumängel behoben und im kommenden Jahr wird der Deutsche Ärztetag in Hannover zu Gast sein. Dann wird auch die ein oder andere Veranstaltung in unserem neuen Haus stattfinden.

Das Interview führte Inge Wünnenberg.

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