
Die Vertrauensdiensteanbieter (VDA) werden plangemäß alle elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 (G2.0) sperren. Diese Karten können nicht mehr für Anwendungen der Telematikinfrastruktur genutzt werden. Die Kartengeneration ist in der Regel auf der Rückseite des elektronischen Heilberufsausweises, oben rechts unter dem CE-Zeichen vermerkt und kann mit einem Blick geprüft werden.
Der eHBA der Nachfolgegeneration 2.1 verfügen zusätzlich über den Verschlüsselungsalgorithmus ECC (Elliptic Curve Cryptography), der ab 2026 den alten RSA-Algorithmus ablösen wird. Diese Verschlüsselung entspricht nicht nur dem aktuellen Stand der Technik, sondern gewährleistet auch die Zukunftsfähigkeit und Performance der Telematikinfrastruktur.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Vollständige Sperrung: Alle eHBA der Generation 2.0 sind bzw. werden zum 30. Juni 2026 deaktiviert.
- Keine Funktion mehr: Signaturen (QES) sind mit diesen Karten nicht mehr möglich.
- Nachfolgegeneration: Nur noch eHBA der Generation 2.1 (G2.1) sind im System zugelassen.
- Handlungsbedarf: Wer den Tausch verpasst hat, muss sofort einen neuen eHBA G. 2.1 beantragen.
Austausch neuerer eHBA G 2.1 von D-Trust und SHC+Care
Bei den eHBA, die bereits ECC-fähig sind und trotzdem getauscht werden müssen, handelt es sich um Karten der Anbieter D-Trust und SHC+Care. Laut den Herstellern gibt es in bestimmten Infineon-Chips eine Schwachstelle. Karten mit diesem Chip dürfen deshalb nur bis zum 30. Juni 2026 für die qualifizierte elektronische Signatur genutzt werden. Erkennbar sind die betroffenen Ausweise am Schriftzug „Idemia“ auf der Rückseite.
Neuen Ausweis beantragen: Bestellen Sie die aktuelle Kartengeneration (G2.1) über das Mitgliederportal der Ärztekammer Niedersachsen.
