Die Ausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) ist in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten bundeseinheitlich geregelt. Was eine MFA bis zur Prüfung gelernt haben soll, legt der Ausbildungsrahmenplan fest. Dieser ist fester Bestandteil der Ausbildungsordnung (AO) und umfasst sowohl die sachliche als auch die zeitliche Gliederung der Ausbildungsinhalte. Er ist der Leitfaden für den Ausbildungsbetrieb und die Auszubildenden.

In der AO für den Beruf der Medizinischen Fachangestellten gibt es zwei große Ausbildungsblöcke von jeweils 18 Monaten, einen vor und einen nach der Zwischenprüfung. Jeder Ausbildungsblock ist in vier Ausbildungsabschnitte gegliedert, die Zeiträume von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten umfassen, in denen schwerpunktmäßig bestimmte Fertigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen integriert zu vermitteln sind.


Berufsbezeichnung "Medizinische/r Fachangestellte/r“

Seit Inkrafttreten der aktualisierten Ausbildungsverordnung zum/zur Medizinischen Fachangestellten in 2006 gilt diese Berufsbezeichnung. Arzthelfer/innen können sich grundsätzlich ebenfalls Medizinische/r Fachangestellte/r nennen und auf entsprechende Stellenangebote bewerben. Die Qualifikation wird mit dem Prüfungszeugnis nachgewiesen. Aus diesem ist für den Arbeitgeber ersichtlich, falls die Abschlussprüfung noch nach der Ausbildungsordnung für Arzthelfer/innen abgelegt wurde. Das Umschreiben der Arzthelfer/innen-Prüfungszeugnisse durch die Ärztekammer Niedersachsen ist nicht möglich.

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind beide Abschlüsse bzw. Berufsbezeichnungen gleichwertig, denn mit der neuen Ausbildungsordnung ist kein vollkommen neuer Beruf entstanden. Das aktualisierte Berufsbild nachvollzieht lediglich die sich wandelnde Gesundheitsversorgung und die mit ihnen einhergehenden geänderten Tätigkeitsbereiche in der Arztpraxis.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten vom 26.04.2006

 

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