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Hannover,

Behandlungsfehler weiterhin auf niedrigem Niveau

677 Anträge sind 2025 bei der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Niedersachsen eingegangen. Am Ende wurde in nur 96 Fällen ein Fehler und nur in 71 Fällen ein kausaler Gesundheitsschaden bestätigt.

Im Jahr 2025 wurde bei 243 abschließenden Entscheidungen in nur 96 Fällen ein Fehler angenommen. In 71 Fällen resultierte den Erkenntnissen der Schlichtungsstelle zufolge aus der fehlerhaften Behandlung ein Gesundheitsschaden. Grafik: J. Weigel / ÄKN

Ihre Patientinnen und Patienten optimal zu versorgen – mit diesem Ziel treten die niedersächsischen Ärztinnen und Ärzte tagtäglich an. Zur bestmöglichen Behandlung und Unterstützung gehört aber neben einer fortwährenden, persönlichen Fortbildung genauso eine entschiedene Fehler- und Sicherheitskultur. Äußern Patientinnen und Patienten den Verdacht, dass sie falsch behandelt wurden, prüft die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Niedersachsen dies neutral in medizinischer wie juristischer Hinsicht; die Mitglieder der Schlichtungsstelle sind qua Gesetz nicht weisungsgebunden. Diese Anlaufstelle bei der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) bietet bei vermuteten Behandlungsfehlern Betroffenen wie Angehörigen die Möglichkeit zu einer zügigen, einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung. Dabei wird sie von ärztlichen Gutachtern unterstützt, die aus medizinischer Sicht die Beschwerden der Patientinnen und Patienten bewerten.

Im vergangenen Jahr war die Anzahl der Anträge bei der Schlichtungsstelle leicht rückläufig: Waren es im Jahr 2024 noch 755 Anträge, wurden im vorigen Jahr 677 Anträge gestellt. Dabei stellte die Schlichtungsstelle 2024 – bei insgesamt 258 abgeschlossenen Bewertungsverfahren – in nur 93 Fällen einen Behandlungsfehler fest; im Jahr 2025 wurde bei 243 abschließenden Entscheidungen in nur 96 Fällen ein Fehler angenommen. Am Ende resultierte 2025 in 71 Fällen den Erkenntnissen der Schlichtungsstelle zufolge aus der fehlerhaften Behandlung ein Gesundheitsschaden und 2024 in 59 Fällen. Demgegenüber stehen niedersachsenweit über 60 Millionen Behandlungsfälle in 2025.1

„Uns ist außerordentlich wichtig zu klären, wenn Menschen oder auch ihre Angehörigen vermuten, dass Komplikationen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen die Folge einer medizinischen Behandlung seien“, betont Dr. med. Marion Charlotte Renneberg, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen und niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin. Die Kammer arbeite zur Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung und zur Stärkung der Patientensicherheit zudem anonymisierte Fallbeispiele aus den Schlichtungsverfahren auf. „Bei den auftretenden Fehlern sehen wir inzwischen häufiger, dass es sich nur zum Teil um individuelle Fehler handelt“, analysiert Renneberg. „Stattdessen beobachten wir zunehmend Fehler, die auf dem Versagen des äußerst stark beanspruchten Systems beruhen. Deshalb ist es wichtig, die Gesundheitsversorgung mit ausreichend Mitteln auszustatten, um sie weiterhin leistungsfähig und auch in Zukunft sicher aufzustellen“, fordert Renneberg.
 

Quellen
1 58.601.812 ambulante kassenärztliche Behandlungsfälle laut Kassenärztlicher Vereinigung Niedersachen (KVN) sowie 1.537.034 stationäre Behandlungsfälle laut Niedersächsischer Krankrenhausgesellschaft (NKG). Nicht enthalten sind privatärztliche ambulante Behandlungsfälle.
 

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Über die Ärztekammer Niedersachsen
Die Ärztekammer Niedersachsen ist die standesrechtliche Vertretung der rund 48.000 Ärztinnen und Ärzte im Flächenland Niedersachsen. Sie nimmt in Selbstverwaltung öffentliche Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und erfüllt zugleich weisungsgebunden übertragene staatliche Aufgaben. Außerdem setzt sie sich für eine qualitativ hochwertige ärztliche Fort- und Weiterbildung ein und betreut die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten.

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Kontakt:
Stabsstelle Presse
Inge Wünnenberg
Stellvertretende Pressesprecherin
Telefon: 0511 3802-2102
E-Mail: kommunikation(at)aekn.de

 

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