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Hannover,

Gesundheitsministerkonferenz in Hannover: „Das Spargesetz muss dringend überarbeitet werden“

Die Ärztekammer Niedersachsen fordert Bund und Länder auf, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz anzupassen, damit unentbehrliche regionale Strukturen zur Behandlung von Patientinnen und Patienten erhalten bleiben und die Bevölkerung auch in Zukunft gut versorgt werden kann.

Dr. med. Marion Charlotte Renneberg, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen (m.), Dr. med. Thomas Buck (l.) und Hans Martin Wollenberg (r.), beide stellvertretende Präsidenten der Ärztekammer Niedersachsen. Foto: Nancy Heusel / ÄKN

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder wird am 10. und 11. Juni 2026 in Hannover tagen. Den Vorsitz der GMK übernimmt in diesem Jahr das Land Niedersachsen. Auf der Tagesordnung der für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren wird auch das Mitte April von der Regierung auf den Weg gebrachte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stehen. Als „Spargesetz“ tituliert durchläuft es aktuell den Gesetzgebungsprozess und hat bereits Kritik nicht nur seitens der Ärzteschaft auf sich gezogen:

Ohne Anpassungen drohe durch die geplanten Kürzungen eine deutliche Verschlechterung der Gesundheitsversorgung, befürchtet Dr. med. Marion Charlotte Renneberg, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN): „Vergütungen pauschal zu begrenzen und einzelne Positionen gar vollständig zu streichen, wird dramatische Verschlechterungen der niedersächsischen Versorgungsstrukturen nach sich ziehen“, warnt Renneberg und macht die Position der niedersächsischen Ärzteschaft deutlich: „Diese Rasenmähermethode der Bundesregierung lehnen wir ab. Wir fordern den Gesetzgeber vielmehr auf, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz grundlegend zu überarbeiten, damit auch zukünftig funktionierende und gefestigte regionale Strukturen die Behandlung von Patientinnen und Patienten sicherstellen.“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht Einsparungen bei Praxen, Kliniken und Arzneimittelherstellern allein für das Jahr 2027 in Höhe von 11,2 Milliarden Euro vor. Erzielt werden sollen die niedrigeren Kosten unter anderem durch diverse Vergütungsbegrenzungen. „Die im aktuellen Gesetzentwurf geplanten Maßnahmen werden zu längeren Wartezeiten, insgesamt weniger verfügbaren Terminen und erneut zu noch mehr Bürokratie führen“, kritisiert Dr. med. Thomas Buck, stellvertretender Präsident der ÄKN. „Wir müssen damit rechnen, dass im ambulanten und stationären Bereich bestehende Strukturen unkontrolliert wegbrechen, weil für die Versorgung dringend benötigte Krankenhäuser aus rein finanziellen Gründen schließen müssen, während ein Teil der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen resignieren und sich frühzeitig in den Ruhestand verabschieden wird“, macht Buck deutlich.

Hans Martin Wollenberg, ebenso stellvertretender ÄKN-Präsident, unterstreicht die vehemente Kritik am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: „Niedersachsen ist ein Flächenland mit einem derzeit noch funktionierenden Gesundheitssystem. Die Bundesregierung sollte sich daher endlich von einer tendenziell nur auf Herausforderungen und Nöte reagierenden Politik verabschieden und in einen proaktiv gestaltenden Modus wechseln. Damit uns die versorgungsrelevanten Praxen, Kliniken und Einrichtungen erhalten bleiben und wir die niedersächsische Bevölkerung auch in Zukunft gut versorgen können“, unterstreicht Wollenberg und betont: „Für uns ist wichtig: Die Versorgung darf nicht allein von ökonomischen oder politischen Erwägungen bestimmt werden, sondern muss in erster Linie dem Wohl der Patientinnen und Patienten dienen.“
 

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