
Mitarbeitende im Gesundheitswesen erleben immer häufiger Beschimpfungen, Bedrohungen und körperliche Angriffe.1, 2 Das ist aber kein rein deutsches Phänomen. Um die genauso in anderen Ländern Europas vermehrt auftretenden Übergriffe anzuprangern, hat die europäische Vereinigung der Ärztekammern (Conseil Européen des Ordres des Médecins, CEOM) 2020 den 12. März als europaweiten Aktionstag gegen Gewalt im Gesundheitswesen ausgerufen.3 Auf die steigende Zahl der Vorfälle und die sich nach oben schraubende Eskalationsspirale hat auch die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) wiederholt hingewiesen.
„Sowohl verbale als auch körperliche Attacken belasten die Gesundheitsversorgung enorm“, warnt Dr. med. Marion Charlotte Renneberg, seit dem 21. Januar 2026 Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen und selbst niedergelassene Hausärztin im niedersächsischen Ilsede. Die Gewaltausbrüche hätten viele negative Konsequenzen nicht nur für die direkt Betroffenen, sondern auch für andere Patientinnen und Patienten, kritisiert Renneberg. „Denn im akuten Moment des Übergriffs wird die Versorgung unterbrochen und verzögert – das birgt hohe Risiken für die Patientensicherheit.“
Die langfristigen Folgen von verbalen und körperlichen Angriffen haben vor allem die Attackierten zu tragen. „Seien es Ärztinnen und Ärzte, Medizinische Fachangestellte, Pflegekräfte oder Angehörige weiterer Berufsgruppen – sie alle müssen ein solches Geschehen oft über Monate oder Jahre verarbeiten, um wieder volles Vertrauen in ihr Arbeitsumfeld gewinnen zu können“, betont Hans Martin Wollenberg, Oberarzt für Psychiatrie, Landesvorsitzender des Marburger Bundes sowie seit dem 21. Januar 2026 stellvertretender Präsident der ÄKN. In manchen Fällen gelinge es allerdings nicht, die Betroffenen in der Gesundheitsversorgung zu halten und dadurch würden die ohnehin angespannte Personalsituation und der Fachkräftemangel zusätzlich verschärft.
Die Kammerversammlung der ÄKN hat bereits Ende März 2025 eine Verschärfung des Strafrechts zum Schutz von Mitarbeitenden im Gesundheitswesen gefordert – insbesondere auch im Hinblick auf die hieraus resultierende Gefährdung der Versorgung von anderen Patientinnen und Patienten.4 Inzwischen liegt aus dem Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz ein entsprechender Referentenentwurf vor.
„Eine strafrechtliche Sanktionierung ist dringend notwendig und wir begrüßen dieses Vorhaben ausdrücklich“, bekräftigt Renneberg. „Allerdings appellieren wir auch an alle Beteiligten: Es darf gar nicht erst so weit kommen, dass die rechtlichen Konsequenzen von Gewalttaten im Rahmen der Behandlung von Patientinnen und Patienten zum Thema werden. Eine verlässliche Gesundheitsversorgung kann nur in einem gewaltfreien Umfeld funktionieren. Deshalb müssen wir alle unseren Beitrag leisten und im Vorfeld Maßnahmen ergreifen, um derartige Situationen durch ein respektvolles Miteinander gar nicht erst entstehen zu lassen.“
Quellen
1 Kassenärztliche Bundesvereinigung, Umfrageergebnisse September 2024
https://www.kbv.de/documents/positionen/agenda/befragung_gewalt_in_praxen_auswertung.pdf
2 Marburger Bund Niedersachsen, Umfrageergebnisse Februar 2025
https://www.marburger-bund.de/sites/default/files/files/2025-02/2025-02-12%20MB-Monitor%20Nds.pdf
3 Conseil Européen des Ordres Médicins
https://www.ceom-ecmo.eu/fr/violence-au-travail
4 Pressemitteilung der ÄKN vom 31. März 2025
https://www.aekn.de/detail/koalitionsverhandlungen-mitarbeitende-in-praxen-krankenhaeusern-und-im-rettungsdienst-vor-gewalt-schuetzen
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