
Für viele Ärztinnen und Ärzte, Praxisteams, Mitarbeitende im Krankenhaus sowie im Rettungsdienst gehören psychische und physische Gewalt zum beruflichen Alltag. Dies haben Umfragen unter Beschäftigten im Krankenhaus und in der Praxis immer wieder gezeigt.1,2 In der vergangenen Legislaturperiode des Bundestages wurden verschiedene Vorschläge diskutiert, um Mitarbeitende im Gesundheitswesen und damit auch die Patientenversorgung stärker zu schützen. Doch umgesetzt wurde bislang nichts. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen fordert die kommende Bundesregierung daher einstimmig auf, die betroffenen Berufsgruppen schnellstmöglich durch ein verschärftes Strafrecht gegen Gewalttaten zu schützen. „Wir erleben bereits seit Jahren einen immer rücksichtsloser werdenden Umgang mit den Beschäftigten in Arztpraxen, im Krankenhaus, im ärztlichen Notdienst sowie in weiteren Bereichen der Gesundheitsversorgung. Dies ist absolut inakzeptabel. Als Gesellschaft müssen wir diejenigen, die zum Wohle der Allgemeinheit und insbesondere in der direkten Gesundheitsversorgung arbeiten, bestmöglich schützen. Von der neuen Bundesregierung erwarten wir, dass sie medizinisches Personal besser schützt“, betont Dr. med. Marion Charlotte Renneberg, stellvertretende Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN).
Vollständiger Resolutionstext
Resolution gegen Gewalt in Arztpraxen, in Krankenhäusern und bei Rettungseinsätzen
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen fordert den 21. Deutschen Bundestag und die neue Bundesregierung auf, sich schnellstmöglich der Problematik von Gewalt in Arztpraxen, Krankenhäusern und der Gewalt gegen Rettungskräfte zu widmen und die Beratungen, die in der "alten" Legislaturperiode keinen Abschluss fanden, wieder aufzunehmen.
In der 20. Wahlperiode lagen verschiedene Gesetzesvorschläge vor, die eine Erweiterung bzw. eine Verschärfung des Strafgesetzbuches in Bezug auf Straftaten gegen die oben genannten Personenkreise und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Gesundheitsfachberufen zum Gegenstand hatten.
Diese Vorschläge kamen über die erste Lesung des Bundestages, die zu einer Ausschussüberweisung führte, nicht hinaus. Der Grundsatz der Diskontinuität hat mit der Beendigung der Wahlperiode eine Erledigung der Gesetzentwürfe zur Folge. Was bleibt ist das Problem von Gewalt in Arztpraxen, Krankenhäusern oder gegen Rettungskräfte und gegen das unterstützende Personal. Umso wichtiger ist es, dass sich die zukünftige Regierung dieser Thematik schnellstmöglich annimmt und dem Bundestag adäquate Vorschläge zur Beratung vorlegt, um alsbald eine bessere generalpräventive Wirkung des Strafrechts zum Schutz vor Gewalt zu erreichen.
Der Ist-Zustand ist nicht mehr vermittelbar: Wenn eine Staatsanwaltschaft - wie bereits geschehen - ein Verfahren nach entsprechender Gewalt gegen Praxispersonal nach § 154 StPO einstellt, weil die zu erwartende Strafe, neben einer Strafe die der Täter wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt, kann von einer generalpräventiven Wirkung des Strafrechts, die Menschen von Straftaten abhalten soll, keine Rede sein.
Quellen
1 Kassenärztliche Bundesvereinigung, Umfrageergebnisse September 2024
https://www.kbv.de/media/sp/Befragung_Gewalt_in_Praxen_Auswertung.pdf
2 Marburger Bund Niedersachsen, Umfrageergebnisse Februar 2025
https://www.marburger-bund.de/sites/default/files/files/2025-02/2025-02-12%20MB-Monitor%20Nds.pdf
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