Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten möchte die Widerspruchslösung bei der Organspende noch vor den Neuwahlen am 23. Februar 2025 im Bundestag zur Abstimmung bringen. Im Hinblick auf die dringend notwendige Erhöhung der Organspenden unterstützt die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) das Gesetzesvorhaben. „Mit Einführung der Widerspruchslösung können Leben gerettet werden – und gleichzeitig steht es weiterhin jedem frei, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden“, erläutert Dr. med. Marion Charlotte Renneberg, stellvertretende ÄKN-Präsidentin und Mitglied im Fachbeirat Nord der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).
Ein wesentliches Argument für die Einführung einer Widerspruchslösung ist, dass die niedrigen Spendezahlen in Deutschland nicht auf einer mangelnden Bereitschaft beruhen. So stehen laut einer repräsentativen Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rund 84 Prozent der Menschen in Deutschland einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüber. In vielen Fällen ist die Bereitschaft zur Organspende jedoch nicht dokumentiert. Mit der Einführung einer Widerspruchslösung dagegen wäre grundsätzlich jede Person Organspenderin beziehungsweise Organspender – es sei denn, er oder sie widerspricht zu Lebzeiten oder den Angehörigen ist ein der Organspende entgegenstehender Wille des potentiellen Spenders bekannt. „Dies eröffnet die Chance, dass sich jeder einzelne mit diesem wichtigen und sensiblen Thema auseinandersetzt und für sich eine persönliche und freie Entscheidung für oder gegen eine Organspende trifft,“ betont Renneberg. Die Einführung einer Widerspruchslösung wird von der Ärzteschaft bereits seit dem 121. Deutschen Ärztetag 2018 gefordert.
Quellen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende 2022“, https://www.bzga.de/fileadmin/user_upload/PDF/studien/BZGA-23-05444-Repraesentativbefragung-Organspende-2022.pdf
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