
Ärztinnen und Ärzte aus dem außereuropäischen Ausland tragen einen entscheidenden Teil zu Patientenversorgung in Niedersachsen bei: 5.489 der insgesamt 35.888 hier in Praxen, medizinischen Versorgungszentren, Krankenhäusern oder anderweitig tätigen Ärztinnen und Ärzten stammen aus einem sogenannten Drittstaat – also außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz. Dies entspricht einem Anteil von rund 15,3 Prozent. Ein Großteil dieser Ärztinnen und Ärzte hat auch die Berufsausbildung in einem Drittstaat absolviert. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens wird in solchen Fällen individuell überprüft, ob der fachliche Ausbildungstand gleichwertig zur ärztlichen Berufsausbildung in Deutschland ist. „Den Beitrag, den unsere ausländischen Kolleginnen und Kollegen hier bei uns in der Versorgung leisten, können wir gar nicht genug wertschätzen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir auch die Initiative des Bundegesundheitsministeriums zur Steigerung der Effizienz des Anerkennungsverfahrens“, betont die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) Dr. med. Martina Wenker.
Zugleich warnen die Delegierten der ÄKN-Kammerversammlung in einer einstimmig beschlossenen Resolution allerdings auch vor einer qualitativen Schwächung des Anerkennungsverfahrens. „Einige der gemachten Vorschläge, wie beispielsweise der Wechsel zur Kenntnisprüfung als Standardprüfverfahren, würde ohne eine inhaltliche Aufwertung derselben eine geringere Prüfqualität zur Folge haben. So wäre im Ergebnis nicht sichergestellt, dass Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten über die gleiche Qualifikation wie ein Arzt oder eine Ärztin mit einer Berufsausbildung in Deutschland verfügt“, so Wenker. „Bei allem Bedarf, den wir an Nachwuchskräften in der ärztlichen Versorgung haben, dürfen wir eine Sache nicht vergessen: Das oberste Ziel des Anerkennungsverfahren ist die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten. Sie müssen sich auf die Qualifikation der sie behandelnden Ärztinnen und Ärzte gleichermaßen verlassen können – egal, ob die Berufsausbildung in Deutschland, in der EU oder in einem Drittstaat stattfand.“ Dementsprechend erneuert die Kammerversammlung der ÄKN ihre bereits im Dezember 2024 gestellte Forderung nach einem bundeseinheitlichen und zuverlässigen Verfahren in Anlehnung an das deutsche Staatsexamen.1
Hinsichtlich der effizienteren Ausgestaltung des Anerkennungsverfahrens fordert die ÄKN-Kammerversammlung vor allem eine Verbesserung der administrativen Prozesse – bei gleichzeitiger Sicherung der qualitativen Kriterien. So soll insbesondere eine Bearbeitung über mehrere Bundesländer hinweg zukünftig ausgeschlossen werden, um unnötige parallel laufende Verfahren zu verhindern, sowie das Anerkennungsverfahren stärker digitalisiert werden.
Vollständiger Resolutionstext
Die Delegierten der Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen unterstützen die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums zur effizienteren Ausgestaltung des Anerkennungsverfahrens für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten, warnen aber gleichzeitig vor einer Gefährdung der Patientensicherheit durch das Unterlassen einer inhaltlichen Anpassung des Prüfverfahrens.
Insbesondere der Wechsel von einer Gleichwertigkeitsprüfung zur alleinigen Kenntnisprüfung in aktueller Ausprägung als Standardverfahren stellt ein deutliches Risiko für die gesicherte Überprüfung der qualitativen Gleichwertigkeit eines ärztlichen Berufsabschlusses zu Studium und Weiterbildung in Deutschland dar, denn eine inhaltliche Prüfung der ärztlichen Grundausbildung wie bei der Gleichwertigkeitsprüfung findet bei diesem Verfahren nicht mehr statt. Um dieses Risiko für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu vermeiden ist es notwendig, die zukünftige Kenntnisprüfung als Zugangsprüfung qualitativ analog zum 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M3) auszugestalten und zusätzlich vorab eine schriftliche Prüfung nach bundesweit einheitlichen Kriterien in Anlehnung an die M2-Prüfung durchzuführen.
Die Delegierten bekräftigten ihre Forderung nach einem bundeseinheitlich zuverlässigen Verfahren. Eine Prüfung entsprechend dem etablierten deutschen Staatsexamen ist hierzu am besten geeignet. Sowohl Patientinnen und Patienten als auch ärztliche und nichtärztliche Kolleginnen und Kollegen können sich auf eine in diesem Rahmen überprüfte ärztliche Qualifikation verlassen.
Zur Steigerung der Effizienz des Anerkennungsverfahrens sind vor allem die Vorschläge aus dem Positionspapier der Bundesärztekammer aus dem Juli 2025 zu berücksichtigen. Insbesondere die Vermeidung von parallel in mehreren Bundesländern laufenden Anerkennungsverfahren würde hierbei deutliche Ressourcen einsparen, welche dann wiederum für die effektive Bearbeitung der Anträge zur Verfügung stehen.
Quellen
1 Ärztekammer Niedersachsen, Pressemitteilung vom 02.12.2024
https://www.aekn.de/detail/einheitliche-pruefung-fuer-alle-aerztinnen-und-aerzte
Bildmaterial
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Über die Ärztekammer Niedersachsen
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