Direkt im Gebäude der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) nahe der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) im Stadtteil Groß-Buchholz befindet sich der Sitz der ÄKN-Bezirksstelle Hannover. Der Vorsitzende, der Geschäftsführer und die fünf Mitarbeitenden sind für die Landkreise Hannover, Celle, Hameln, Bad Pyrmont und Schaumburg zuständig.
Die stationäre medizinische Versorgung im Bezirksstellengebiet ist nicht anders als überdurchschnittlich zu bezeichnen. 37 Krankenhäuser führt der Krankenhausplan des Landes Niedersachsen auf. Dazu kommen einige Privatkliniken, beispielsweise das International Neuroscience Institute (INI) in Hannover. Die MHH ist nicht nur eine bedeutende Forschungseinrichtung und ein Krankenhaus der Maximalversorgung, sondern neben Göttingen auch ein sehr wichtiger Ausbildungsstandort für angehende Ärztinnen und Ärzte. Zur Bezirksstelle gehören aktuell mehr als 10.000 Mitglieder.

Kontakt zur Bezirksstelle Hannover
Karl-Wiechert-Allee 18-22, 30625 Hannover
Zuständig für Stadt- und Landkreis:
Bad Pyrmont, Celle, Hameln, Hannover, Schaumburg
Öffnungszeiten: Mo - Do 8 Uhr bis 16 Uhr, Fr 8 Uhr bis 14 Uhr
Tel.: 0511/380-02
Fax: 0511/380-2629
E-Mail: bz.hannover(at)aekn.de
Presseinformation der ÄKN-BZ Hannover - Dr. med. Thomas Buck: „Wir benötigen eine gemeinsame Vision für die Gesundheitsversorgung von morgen!“
Hilfe für Menschen ohne Platz in der medizinischen Regelversorgung
Fort- und Weiterbildung
Die Bezirksstellen haben unter anderem die Aufgabe der Förderung der ärztlichen Fort- und Weiterbildung. Informieren Sie sich hier über unsere Fortbildungsangebote, Weiterbildungsermächtigte und deren Stellenangebote sowie weitere interessante ÄKN-Veranstaltungen aus Ihrer Region.
Patienteninfo
Die Bezirksstelle hilft
Was tun bei Fragen und Problemen, die das Arzt-Patientenverhältnis betreffen, Fragen zur ärztlichen Honorargestaltung oder zur Klärung von Streitigkeiten?
Falls aus Ihrer Sicht ein Grund zur Beschwerde über Ihren Arzt oder Ihre Ärztin besteht, können Sie sich direkt an die Geschäftsstelle der Bezirksstelle wenden. Dort wird sorgfältig geprüft, ob sich die Ärztin/der Arzt im geschilderten Fall korrekt verhalten oder aber möglicherweise die Berufspflichten verletzt hat.