Auf Veranlassung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Rechtslage beschäftigt und entschieden, dass die erste Kopie der Behandlungsunterlagen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden muss.
Ab dem 8. August gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine geänderte Vorlage für T-Rezepte aus, die Ärztinnen und Ärzte ab sofort nutzen können.
Das Masernschutzgesetz gilt bereits bundesweit seit dem 1. März 2020. Mit Ablauf des 31. Juli 2022 ist nunmehr die Übergangsfrist zur Vorlage entsprechender Nachweise ausgelaufen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 20 Abs. 8 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG).