Leeres Wartezimmer einer Arztpraxis

Die Landesärztekammer Niedersachsen kann den Unmut in der Ärzteschaft über die von der Bundesregierung angedachte Streichung der Neupatientenregelung verstehen.

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Foto: Christian Burkert

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen kritisiert den ausufernden Bürokratieaufwand im Gesundheitswesen, fordert Energiekostenzuschüsse für Praxen und Kliniken sowie die Verstärkung von Klimaschutzmaßnahmen durch die Ärztekammer Niedersachsen.

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Nahaufnahme einer Computer-Tastatur.

„Zu viel unnötige Bürokratie bedroht die ärztliche Versorgung“, warnt Dr. med. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, anlässlich des heutigen „Welttags der Patientensicherheit“.

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Auf dem Podium sitzen (von links nach rechts) ÄKN-Präsidentin Dr. med. MArtina Wenker, Volker Meyer, MdL (CDU), Gesundheitsministerin Daniela Behrens und ÄKN-Kommunikationschef Thomas Spieker.

Im Live-Talk-Spezial zur anstehenden Landtagswahl mit Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD), Volker Meyer, MdL (CDU), und ÄKN-Präsidentin Dr. med. Martina Wenker standen unter anderem gewalttätige Übergriffe gegen Ärztinnen, Ärzte, Praxisteams und Einsatzkräfte im Fokus.

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Im ÄKN-Studio stehen (von links nach rechts) Volker Meyer, MdL (CDU), ÄKN-Präsidentin Dr. med. Martina Wenker, Gesundheitsministerin Daniela Behrens und ÄKN-Kommunikationschef Thomas Spieker.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD), Volker Meyer, MdL (CDU) und ÄKN-Präsidentin Dr. med. Martina Wenker diskutierten im 2. Live-Talk-Spezial zur Landtagswahl über bürokratische Hürden und unzureichende digitale Strukturen.

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Erschöpfter Arzt mit Maske, Stethoskop und Gesichtsschutzschild sitzt in Krankenhausflur auf dem Boden und schaut ins Leere.

Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) mahnt, dass sich die Arbeitsbedingungen sowohl im ambulanten als auch im stationären Versorgungsbereich dramatisch verschlechtert haben. Eine weitere Zuspitzung der Lage ist ohne sofortige Gegenmaßnahmen nicht zu verhindern.

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Quelle: AOK Mediendienst

Das Masernschutzgesetz gilt bereits bundesweit seit dem 1. März 2020. Mit Ablauf des 31. Juli 2022 ist nunmehr die Übergangsfrist zur Vorlage entsprechender Nachweise ausgelaufen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 20 Abs. 8 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG).

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Junge Frau mit Symptomen wie Kopfschmerzen und Erschöpfung

Ärztekammer-Präsidentin Dr. med. Martina Wenker und ÄKN-Vorstandsmitglied Dr. med. Thomas Buck begrüßen die vom niedersächsischen Landtag bereitgestellten Mittel zur Erforschung von Long-COVID.

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Logo der öffentlichen Apotheken in Deutschland. Foto: U. J. Alexander - stock.adobe.com

Dr. med. Marion Charlotte Renneberg, Vizepräsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, befürchtet, das Angebot verschiedener pharmazeutischer Dienstleitungen in Apotheken könnte nicht – wie geplant – zu einer besseren Versorgung von chronisch Erkrankten führen. „Wenn das ein Meilenstein für die Patientenversorgung sein soll, dann stimmt die Richtung…

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20 Jahre Wohnungslosenmedizin

Wie Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen wieder in die Regelversorgung zurückgeführt werden können und welche Forderungen an die Politik gestellt werden, stand im Zentrum des Festakts "20 Jahre medizinische Versorgung von wohnungslosen Menschen in Hannover".

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